- Haftung: Alle ARGE-Gesellschafter haften – mangels anders lautender Vereinbarung – persönlich, und zwar unbeschränkt und solidarisch, d.h. der Gläubiger kann nach seiner Wahl von allen einen Teil oder von jedem das Ganze fordern.
- Die ARGE verfügt als einfache Gesellschaft über keine eigene Rechtspersönlichkeit.